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Was ist das Qualifizierungschancengesetz (QCG)?


Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ist ein deutsches Gesetz, das seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist. Das Qualifizierungschancengesetz ist eine gesetzliche Regelung in Deutschland, die darauf abzielt, Arbeitnehmer durch gezielte Weiterbildungen für die Herausforderungen des Strukturwandels und technologischen Fortschritts zu qualifizieren.

Dank des Qualifizierungschancengesetzes (QCG) übernimmt die Agentur für Arbeit als Unternehmen die Kosten für die Qualifizierung Ihrer Mitarbeitenden. Je nach Voraussetzungen können bis zu 100 % der Lehrgangskosten sowie ganz oder teilweise die Lohnkosten während der Weiterbildung übernommen werden.

Ob Digitalisierung, Dekarbonisierung oder andere Herausforderungen – in nahezu jedem Unternehmen gibt es Weiterbildungsbedarf. Besonders kleine und Kleinstunternehmen verfügen oft nicht über ausreichende Ressourcen, um diese Maßnahmen eigenständig umzusetzen. Hier bietet das QCG eine wertvolle Unterstützung: maßgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse und staatlich gefördert!

Qualifizierungs-chancengesetz - Arbeit im Wandel. Für weitere Informationen klicken Sie hier.

Welche Personen haben Anspruch auf Förderung durch das QCG ?


Sie sind ohne Berufsabschluss sozialversicherungspflichtig beschäftigt? Oder haben Sie einen Berufsabschluss, arbeiten aber schon insgesamt mehr als vier Jahre in einer anderen Tätigkeit?

  Erwerben Sie bei voller Weiterzahlung Ihres Gehalts einen neuen zukunftsfähigen Berufsabschluss (auch Vorbereitung Externenprüfung) oder eine anerkannte Teilqualifikation (TQ) - extern bei einem zertifizierten Bildungsträger oder intern bei Ihrem Arbeitgeber (nur Berufsabschlüsse).

  Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer Anspruch auf Unterstützung, insbesondere jene, die vom Strukturwandel betroffen sind. Die Förderung kann sowohl eine individuelle Beratung als auch finanzielle Zuschüsse für Weiterbildungsmaßnahmen umfassen.

  Das QCG unterstützt eine Vielzahl von Qualifizierungsmaßnahmen, darunter berufliche Fortbildungen, Umschulungen, Sprachkurse und mehr. Die genauen Förderkonditionen hängen von der individuellen Situation ab.

  Durch das QCG erhalten Arbeitnehmer die Möglichkeit, ihre Qualifikationen zu erweitern, ihre Beschäftigungsfähigkeit zu sichern und sich besser auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes vorzubereiten.

Wer hat die Möglichkeit, vom QCG zu profitieren?


  • Geringqualifizierte Mitarbeitende, die eine Zusatzqualifikation oder einen Berufsabschluss nachholen möchten.
  • Arbeitnehmende in Berufen mit Fachkräftemangel.
  • Ältere Arbeitnehmer, um deren Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten.
  • Beschäftigte, deren Tätigkeiten durch Digitalisierung und Automatisierung betroffen sind.
  • Mitarbeiter in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), da diese höhere Fördersätze erhalten können.
  • Arbeitnehmer in Kurzarbeit, deren Weiterbildung gefördert wird.
  • Beschäftigte in Bereichen wie UX-Design, Produktmanagement, Online-Marketing und Data Science.


  Das QCG fördert die berufliche Weiterbildung durch finanzielle Zuschüsse, um Unternehmen und Arbeitnehmer dabei zu unterstützen, sich an neue technologische Entwicklungen anzupassen und wettbewerbsfähig zu bleiben.Die Führungskräfte können gefördert werden, insbesondere durch Schulungen in den Bereichen Führungskompetenzen, Change Management und digitale Transformation. Solche Qualifizierungsmaßnahmen tragen dazu bei, Unternehmen besser auf den technologischen Wandel vorzubereiten. Die Geringqualifizierte Arbeitnehmer können durch das QCG gefördert werden, um ihre Beschäftigungschancen zu verbessern.

  Eine individuelle Beratung hilft dabei, passende Weiterbildungsmaßnahmen zu identifizieren.Das QCG steht Arbeitnehmern jeden Alters offen. Gerade für ältere Beschäftigte sind Weiterbildungen besonders wichtig, um sich an den digitalen Wandel anzupassen und ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten. Es ist möglich, dass mehrere Mitarbeiter gleichzeitig an unterschiedlichen oder sogar denselben Weiterbildungen teilnehmen. Die Höhe der Förderung richtet sich nach den Qualifizierungsmaßnahmen und den damit verbundenen Kosten.Neu eingestellte Mitarbeiter können über das QCG qualifiziert werden.

 Dies ist besonders vorteilhaft, wenn sie in Bereichen geschult werden sollen, in denen sie noch keine Erfahrung haben. Ein Mitarbeiter kann mehrere Weiterbildungen über das QCG absolvieren. Solange die Weiterbildung den Qualifikationsbedarf des Unternehmens deckt und die gesetzlichen Kriterien erfüllt, können auch mehrere Maßnahmen für denselben Mitarbeiter gefördert werden. Beschäftigte können unabhängig von ihrer Qualifikation, ihrem Alter und der Betriebsgröße gefördert werden. Hierfür muss lediglich ein Weiterbildungsbedarf von Seiten des Arbeitgebers festgestellt worden sein.

  Das QCG steht auch KMUs zur Verfügung. Diese Unternehmen können finanzielle Unterstützung für die Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden beantragen, um deren Qualifikationen und Kompetenzen zu erweitern. Darüber hinaus müssen die vermittelten Kenntnisse über eine kurzfristige Schulung hinausgehen, und die letzte absolvierte Qualifizierungsmaßnahme des Teilnehmenden darf nicht jünger als zwei Jahre sein. Die Bundesagentur für Arbeit fördert nur Weiterbildungen, die mit dem bisherigen Berufsfeld in Zusammenhang stehen. Umschulungen in branchenfremde Bereiche sind nicht förderfähig.

Welche Voraussetzungen müssen Unternehmen erfüllen, um eine gefördert zu werden?


 Unternehmen müssen belegen, dass die Weiterbildung die Qualifikationen der Mitarbeiter verbessert und deren berufliche Chancen erhöht. Unternehmen jeder Größe und Branche können von den Förderungen profitieren, sofern die Weiterbildungsmaßnahmen zur langfristigen Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Anpassung an neue technologische Entwicklungen beitragen.

 Gefördert werden berufliche Fortbildungen, Umschulungen und Qualifizierungen, insbesondere in Bereichen wie digitale Kompetenzen und Soft Skills, die für die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen relevant sind.

Das Gesetz gilt branchenübergreifend. Allerdings gibt es spezielle Förderprogramme für Sektoren, die besonders stark vom Strukturwandel betroffen sind.

Auf welche Weise kann ein Unternehmen das Qualifizierungsgeld beantragen?


Den Antrag auf Förderung durch das Qualifizierungschancengesetz müssen Sie vor Beginn des Kurses beim Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit stellen.

Diesen erreichen Sie unter der 0800 4 555520 (gebührenfrei). Da die Agentur ein großes Interesse hat, dass Beschäftigte nicht arbeitslos werden, ist sie für eine Förderung oftmals sehr offen.

 Für den Antrag müssen Sie zunächst einen Erhebungsbogen mit Details zum Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausfüllen. Dieser ist jeweils zwei Seiten land und benötigt nicht mehr als 15 Minuten. Dieser wird dann von der Agentur geprüft, ob Sie die Anforderungen des Qualifizierungschancengesetzes erfüllen. Anschließend erhalten Sie den Bildungsgutschein mit einigen weiteren Seiten, die Sie ausfüllen müssen, was knapp 30 Minuten dauert. Darüber hinaus müssen Sie einen formellen Antrag auf Arbeitsentgeltzuschuss stellen, auch dieser ist in maximal 20 Minuten fertig.

 Insgesamt benötigen Sie rund 2 Stunden für alle Antragsunterlagen. Angesichts der Förderung in Höhe von oftmals mehreren Tausend Euro ein sehr überschaubares Investment.Die Bearbeitung deines Antrags durch die Bundesagentur für Arbeit nimmt in der Regel vier bis sechs Wochen in Anspruch. Die genaue Dauer hängt jedoch von der Komplexität der Weiterbildungsmaßnahme ab. Bitte beachte, dass vor der Antragstellung ein Beratungsgespräch mit der Bundesagentur für Arbeit erforderlich ist.

 Der Antragsprozess besteht aus mehreren Schritten: Zunächst wird der Weiterbildungsbedarf ermittelt und eine Beratung bei der Agentur für Arbeit durchgeführt. Danach erfolgt die Einreichung der notwendigen Unterlagen. Nach der Bewilligung kann die Weiterbildung beginnen. Jeder Schritt wird sorgfältig koordiniert, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Der Antrag erfordert folgende Schritte:

  • Zustimmung der betroffenen Beschäftigten zur Weiterbildung.
  • Nachweis eines strukturwandelbedingten Weiterbildungsbedarfs.
  • Abschluss einer Betriebsvereinbarung oder eines Tarifvertrags.

Ist es erforderlich, dass Arbeitnehmer während der Weiterbildung weiterhin bezahlt werden?


Die Vergütung bleibt bestehen. Allerdings bietet das QCG Lohnkostenzuschüsse, deren Höhe von der Unternehmensgröße und der Art der Weiterbildung abhängt, um die finanzielle Belastung für den Arbeitgeber zu reduzieren.

Die Höhe der Förderung hängt von der Unternehmensgröße und der Art der Weiterbildung ab:

  • Kleine Unternehmen (<10 Mitarbeiter): Bis zu 100 % der Weiterbildungskosten, bis zu 75 % der Lohnkosten.
  • Mittlere Unternehmen (10–249 Mitarbeiter): 50–100 % der Weiterbildungskosten, bis zu 50 % der Lohnkosten.
  • Große Unternehmen (ab 250 Mitarbeiter): Bis zu 50 % der Weiterbildungskosten, bis zu 25 % der Lohnkosten.

Detaillierte Auskünfte über die Qualifizierungsoffensive der Bundesagentur für Arbeit finden Sie hier:

Gleichmäßige Tabelle
Kleinstunternehmen
< 10 Mitarbeiter
Kleine und mittlere Unternehmen
< 250 Mitarbeiter
Größere Unternehmen
> 250 Mitarbeiter
Konzern
> 2500 Mitarbeiter
Zuschuss zum Gehalt während der Weiterbildung Bis zu 75% Bis zu 50%
bis zu 100% ab 45 Jahren
und für schwerbehinderte Mitarbeiter
Bis zu 25% Bis zu 25%
bis zu 20% bei Betriebsvereinbarungen
oder Tarifverträgen mit Qualifizierungselementen
Erstattung Lehrgangskosten Bis zu 100% Bis zu 50% Bis zu 25% Bis zu 15%
bis zu 100% für Mitarbeiter ohne Berufsabschluss oder mit Schwerbehinderung

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Üblicherweise einigen sich Unternehmen mit ihren Mitarbeitenden auf etwa 20 Stunden pro Woche für die Weiterbildung. Es ist jedoch möglich, die Stundenzahl individuell anzupassen.

Sollte ein Teilnehmer die Maßnahme abbrechen, kann dies Auswirkungen auf die Förderung haben. Das Unternehmen muss in der Regel begründen, warum die Weiterbildung nicht abgeschlossen wurde. In manchen Fällen kann eine anteilige Rückforderung der Förderung erfolgen.

Gefördert werden Weiterbildungen, die:

  • auf Berufe vorbereiten, die durch den digitalen Wandel entstehen,
  • neue berufliche Kompetenzen vermitteln,
  • Qualifikationen erweitern, die über die aktuelle Tätigkeit hinausgehen.

Die Maßnahmen müssen außerhalb des Unternehmens stattfinden und können als Präsenz-, Online- oder Hybridformate durchgeführt werden.

Große Unternehmen verfügen oft bereits über eigene Weiterbildungsprogramme. Durch die Förderung im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes können diese Programme erweitert und die Weiterbildungskosten erheblich reduziert werden.

Da große Unternehmen eine höhere Anzahl an Mitarbeitenden haben, profitieren sie insgesamt stärker von den Fördermöglichkeiten. Auch wenn der Zuschuss pro Person geringer ausfällt als bei kleinen Unternehmen, kann die Gesamtersparnis durch die größere Anzahl an geförderten Mitarbeitenden erheblich sein.

Die Weiterbildung muss bei einem zertifizierten Anbieter erfolgen. Üblicherweise sind dies Bildungsträger, die nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert sind. Eine vorherige Beratung wird empfohlen, um sicherzustellen, dass die Maßnahme förderfähig ist.

Die Weiterbildung muss mindestens 120 Stunden umfassen. Zudem müssen die vermittelten Kenntnisse über einfache, arbeitsplatzbezogene Anpassungen hinausgehen.

In kleinen Unternehmen übernimmt die Bundesagentur für Arbeit bis zu 100 % der Weiterbildungskosten. Da während der Weiterbildung oft personelle Engpässe entstehen, kann zudem bis zu 75 % der Lohnkosten erstattet werden.

Da kleine Unternehmen häufig nicht über ausreichende Ressourcen für die externe Fachkräftegewinnung verfügen, können sie durch die Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden wettbewerbsfähig bleiben.

Zudem ist der Fachkräftemangel in kleinen Unternehmen oft besonders spürbar. Durch gezielte Qualifizierungen können Mitarbeitende langfristig an das Unternehmen gebunden und auf zukünftige Herausforderungen vorbereitet werden.