Wer hat die Möglichkeit, vom QCG zu profitieren?
- Geringqualifizierte Mitarbeitende, die eine Zusatzqualifikation oder einen Berufsabschluss nachholen möchten.
- Arbeitnehmende in Berufen mit Fachkräftemangel.
- Ältere Arbeitnehmer, um deren Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten.
- Beschäftigte, deren Tätigkeiten durch Digitalisierung und Automatisierung betroffen sind.
- Mitarbeiter in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), da diese höhere Fördersätze erhalten können.
- Arbeitnehmer in Kurzarbeit, deren Weiterbildung gefördert wird.
- Beschäftigte in Bereichen wie UX-Design, Produktmanagement, Online-Marketing und Data Science.
Das QCG fördert die berufliche Weiterbildung durch finanzielle Zuschüsse, um Unternehmen und Arbeitnehmer dabei zu unterstützen, sich an neue technologische Entwicklungen anzupassen und wettbewerbsfähig zu bleiben.Die Führungskräfte können gefördert werden, insbesondere durch Schulungen in den Bereichen Führungskompetenzen, Change Management und digitale Transformation. Solche Qualifizierungsmaßnahmen tragen dazu bei, Unternehmen besser auf den technologischen Wandel vorzubereiten. Die Geringqualifizierte Arbeitnehmer können durch das QCG gefördert werden, um ihre Beschäftigungschancen zu verbessern.
Eine individuelle Beratung hilft dabei, passende Weiterbildungsmaßnahmen zu identifizieren.Das QCG steht Arbeitnehmern jeden Alters offen. Gerade für ältere Beschäftigte sind Weiterbildungen besonders wichtig, um sich an den digitalen Wandel anzupassen und ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten. Es ist möglich, dass mehrere Mitarbeiter gleichzeitig an unterschiedlichen oder sogar denselben Weiterbildungen teilnehmen. Die Höhe der Förderung richtet sich nach den Qualifizierungsmaßnahmen und den damit verbundenen Kosten.Neu eingestellte Mitarbeiter können über das QCG qualifiziert werden.
Dies ist besonders vorteilhaft, wenn sie in Bereichen geschult werden sollen, in denen sie noch keine Erfahrung haben. Ein Mitarbeiter kann mehrere Weiterbildungen über das QCG absolvieren. Solange die Weiterbildung den Qualifikationsbedarf des Unternehmens deckt und die gesetzlichen Kriterien erfüllt, können auch mehrere Maßnahmen für denselben Mitarbeiter gefördert werden. Beschäftigte können unabhängig von ihrer Qualifikation, ihrem Alter und der Betriebsgröße gefördert werden. Hierfür muss lediglich ein Weiterbildungsbedarf von Seiten des Arbeitgebers festgestellt worden sein.
Das QCG steht auch KMUs zur Verfügung. Diese Unternehmen können finanzielle Unterstützung für die Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden beantragen, um deren Qualifikationen und Kompetenzen zu erweitern. Darüber hinaus müssen die vermittelten Kenntnisse über eine kurzfristige Schulung hinausgehen, und die letzte absolvierte Qualifizierungsmaßnahme des Teilnehmenden darf nicht jünger als zwei Jahre sein. Die Bundesagentur für Arbeit fördert nur Weiterbildungen, die mit dem bisherigen Berufsfeld in Zusammenhang stehen. Umschulungen in branchenfremde Bereiche sind nicht förderfähig.